Gemeindewahlen am 8. November

In den 145 Kirchengemeinden der Evangelisch-reformierten Kirche finden am Sonntag, dem 8. November, Gemeindewahlen statt. Neu zu besetzen ist jeweils die Hälfte der Plätze in den Kirchenräten oder Presbyterien sowie in den Gemeindevertretungen der Kirchengemeinden. Zu den Wahlen aufgerufen sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Gemeindeglieder. Die Neugewählten sind dann für sechs Jahre im Amt.

Der Kirchenrat oder das Presbyterium ist das Leitungsorgan einer Kirchengemeinde, hier werden alle wesentlichen Entscheidungen über die Gestaltung des kirchlichen Lebens getroffen.  Zusammen mit der Gemeindevertretung stellt der Kirchenrat u.a. den Haushaltsplan auf und entscheidet über kirchliche Baumaßnahmen.

Die Kandidaten gaben die Kirchengemeinden 14 Tage vor der Wahl im Gottesdienst und meistens auch im Gemeindebrief bekannt. Die Wahllokale sind in der Regel am Wahlsonntag im Anschluss an den Gottesdienst in der Kirche oder im Gemeindehaus geöffnet. Eine Briefwahl ist möglich.

Insgesamt sind etwa 150.000 Menschen aus allen Kirchengemeinden der Evangelisch-reformierten Kirche aufgerufen, ihre Leitungsgremien neu zu wählen. Dabei sind in den 145 Kirchengemeinden rund 520 Personen für die Kirchenräte/Presbyterien zu bestimmen, rund 640 für die Gemeindevertretungen. In den Borkum, Esklum, Grotegaste, Kirchborgum und Stuttgart findet die Wahl aus regionalen Gründen an einem anderen Termin statt.

4. November 2015
Ulf Preuß, Pressesprecher

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